Zum Inhalt springen

Europäische Norm für Tauchausbildung

Seit Januar 2005 gibt es eine europäische Norm für die Ausbildung von Sporttauchern:

  • EN 14153-1 Beaufsichtigter Taucher (Basic-Diver) 
    • Gerätetaucher der Stufe 1 „Beaufsichtigter Taucher"ist qualifiziert in Begleitung eines Tauchgruppenleiters bis zu einer Tiefe von maximal12 Metern zu tauchen / Theorie: Grundtauchschein
  • EN 14153-2 Selbständiger Taucher (CMAS*) 
    • Gerätetaucher der Stufe 2 „Selbständiger Taucher"ist qualifiziert bis zu einer Tiefe von maximal 20 Metern zu tauchen / Theorie: Bronze/Silber
  • EN 14153-3 Tauchgruppenleiter (CMAS***) 
    • Gerätetaucher der Stufe 3 „Tauchgruppenleiter"sind qualifiziert zur Durchführung jeglicher spezieller Tauchaktivitäten, für die sie eine geeignete Ausbildung erfahren haben. Theorie: Silber/Gold Keine Tiefenbegrenzung (40 Meter sind genug)