Gültigkeit der Lizenz: 5 Jahre
Verlängerungsvoraussetzungen:
- Teilnahme an mindestens 30 anerkannten Lerneinheiten Fortbildung (Fortbildungsstunden) a 45 min für Ausbilder in den vorangegangenen 5 Jahren.
- Mitgliedschaft in einem dem VDST angeschlossenen Verein oder oder Arbeitsverhältnis mit einem VDST Divecenter / VDST Tauchbasis
- Gültige Tauchsportärztliche Untersuchung (TSU)
Die Fortbildungsstunden werden von den Landesfachverbänden (Ausbildungsabteilungen) und dem Bundesfachverband (VDST Fachbereich Ausbildung) vergeben. Die Verlängerung wird von dem Bundesfachverband Fachbereich Ausbildung vorgenommen.
Lizenzen, die weniger als ein Jahr abgelaufen sind, werden bei Vorliegen der Voraussetzungen verlängert.
Lizenzen, die bis zu vier Jahren abgelaufen sind, können durch den Nachweis des VDST AK „HLW“, einer Ausbildertagung im Landes- oder Bundesverband, einer Hospitation sowie zwei Praktika im Hallenbad im Rahmen der Tauchausbildung eines Vereins (nicht im eigenen Verein und bestätigt durch einem VDST TL***) wieder aktiviert werden.
Bei Lizenzen, die länger als vier Jahre abgelaufen sind, erfolgt eine Entscheidung durch die VDST Ausbildungsleitung. Hier ist in der Regel der Praxislehrgang VDST SK „Apnoe 1“ und der VDST AK „HLW“, eine Ausbildertagung im Landes- oder Bundesverband und der Nachweis von zwei Hospitationen sowie zwei Praktika (jeweils eins im Hallenbad und eins im Freiwasser) im Rahmen der Tauchausbildung eines Vereins (nicht im eige- nen Verein und bestätigt durch einen VDST TL***) erforderlich. Im Übrigen sind die entsprechenden Vorschriften des DOSB /LSB zu beachten.
Zur Verlängerung bitte
- Taucherpass mit Nachweis der Fortbildung
- Nachweis der Beitragszahlung• Nachweis Tauchtauglichkeit
- Antrag auf Lizenzverlängerung und Ehrenkodex (diese Anlage bitte einfügen)
- Frankierten Rückumschlag
Einsenden an:
VDST e.V.
Berliner Str. 312
63067 Offenbach


