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Lizenzverlängerung

Alle Verfahren zur Lizenzverlängerung bis zur Stufe Tauchlehrer 3 sind über die Links auf der rechten Seite aufrufbar. Beachte bitte, dass jede Lizenz unterschiedliche Anforderungen für die Verlängerung aufweist. Ebenso unterscheidet sich Empfänger und Ansprechpartner für die Lizenzen.
 

Bei Fragen wendet euch bitte an:

Joerg Eyber

Personenbezogene Daten werden für die Lizenzverwaltung verarbeitet ( DSGVO Art.6 Abs.1 lit.F )
Weitere Informationen sind dem Merkblatt nach Artikel 13 und 14 DSGVO 12-2018 über den nebenstehenden Link zu entnehmen.

Die Fortbildungsstunden werden von den Landesfachverbänden (Ausbildungsabteilungen) und dem Bundesfachverband (VDST Fachbereich Ausbildung) vergeben.

Fortbildungsstunden für die VDST/DOSB-Lizenzen mit VDST-eLearning-Kursen:
https://www.vdst.de/produkt-kategorie/elearning/
Je Kurs werden 4 Fortbildungsstunden vergeben.
eLearning-Kurse des VDST werden mit maximal 8 LE pro Verlängerungszeitraum angerechnet.
 

 

Die Verlängerung wird von dem Landesfachverband (Ausbildungsabteilung) vorgenommen, dem der TL angehört. Der Landesfachverband informiert die Bundesgeschäftsstelle des VDST.

Lizenzen, die weniger als ein Jahr abgelaufen sind, werden verlängert. Lizenzen, die länger als ein Jahr abgelaufen sind, werden entsprechend der aktuell gültigen VDST-Prüferordnung verlängert.

Verlägerungen bitte frühestens 3 Monate vor Ablauf der Lizenz einreichen !

Zur Verlängerung bitte

  • Taucherpass mit Nachweis der Fortbildung
  • Nachweis der Beitragszahlung
  • Nachweis Tauchtauglichkeit
  • Trainer-C Ausweis
  • Antrag auf Lizenzverlängerung und Ehrenkodex  (diese Anlage bitte beifügen)
  • Frankierten Rückumschlag einsenden an (bitte nur normale Briefpost oder Einwurfeinschreiben, keine Einschreiben)
  • Für Rückfragen bitte Email Adresse angeben!

Vorgehen Lizenzverlängerungen

VDST Assistenztauchlehrer

Wie verlängere ich meine Assistenztauchlehrer - Lizenz?

Gültigkeit der Lizenz: 5 Jahre

Verlängerungsvoraussetzungen:

  • Teilnahme an mindestens 30 anerkannten Lerneinheiten Fortbildung (Fortbildungsstunden) a 45 min für Ausbilder in den vorangegangenen 5 Jahren.
     
  • Mitgliedschaft in einem dem VDST angeschlossenen Verein oder oder Arbeitsverhältnis mit einem VDST Divecenter / VDST Tauchbasis
  • Gültige Tauchsportärztliche Untersuchung (TSU)

Die Fortbildungsstunden werden von den Landesfachverbänden (Ausbildungsabteilungen) und dem Bundesfachverband (VDST Fachbereich Ausbildung) vergeben. Die Verlängerung wird von dem Bundesfachverband Fachbereich Ausbildung vorgenommen.

Lizenzen, die weniger als ein Jahr abgelaufen sind, werden bei Vorliegen der Voraussetzungen verlängert.

Lizenzen, die bis zu vier Jahren abgelaufen sind, können durch den Nachweis des VDST AK „HLW“, einer Ausbildertagung im Landes- oder Bundesverband, einer Hospitation sowie zwei Praktika im Hallenbad im Rahmen der Tauchausbildung eines Vereins (nicht im eigenen Verein und bestätigt durch einem VDST TL***) wieder aktiviert werden.

Bei Lizenzen, die länger als vier Jahre abgelaufen sind, erfolgt eine Entscheidung durch die VDST Ausbildungsleitung. Hier ist in der Regel der Praxislehrgang VDST SK „Apnoe 1“ und der VDST AK „HLW“, eine Ausbildertagung im Landes- oder Bundesverband und der Nachweis von zwei Hospitationen sowie zwei Praktika (jeweils eins im Hallenbad und eins im Freiwasser) im Rahmen der Tauchausbildung eines Vereins (nicht im eige- nen Verein und bestätigt durch einen VDST TL***) erforderlich. Im Übrigen sind die entsprechenden Vorschriften des DOSB /LSB zu beachten.

Zur Verlängerung bitte

  • Taucherpass mit Nachweis der Fortbildung
  • Nachweis der Beitragszahlung• Nachweis Tauchtauglichkeit
  • Antrag auf Lizenzverlängerung und Ehrenkodex  (diese Anlage bitte einfügen)
  • Frankierten Rückumschlag

Einsenden an:

VDST e.V.

Berliner Str. 312

63067 Offenbach

Vorgehen Lizenzverlängerungen (Altern. Ansicht)

VDST Assistenztauchlehrer

Wie verlängere ich meine Assistenztauchlehrer - Lizenz?

Gültigkeit der Lizenz: 5 Jahre

Verlängerungsvoraussetzungen:

  • Teilnahme an mindestens 30 anerkannten Lerneinheiten Fortbildung (Fortbildungsstunden) a 45 min für Ausbilder in den vorangegangenen 5 Jahren.
     
  • Mitgliedschaft in einem dem VDST angeschlossenen Verein oder oder Arbeitsverhältnis mit einem VDST Divecenter / VDST Tauchbasis
  • Gültige Tauchsportärztliche Untersuchung (TSU)

Die Fortbildungsstunden werden von den Landesfachverbänden (Ausbildungsabteilungen) und dem Bundesfachverband (VDST Fachbereich Ausbildung) vergeben. Die Verlängerung wird von dem Bundesfachverband Fachbereich Ausbildung vorgenommen.

Lizenzen, die weniger als ein Jahr abgelaufen sind, werden bei Vorliegen der Voraussetzungen verlängert.

Lizenzen, die bis zu vier Jahren abgelaufen sind, können durch den Nachweis des VDST AK „HLW“, einer Ausbildertagung im Landes- oder Bundesverband, einer Hospitation sowie zwei Praktika im Hallenbad im Rahmen der Tauchausbildung eines Vereins (nicht im eigenen Verein und bestätigt durch einem VDST TL***) wieder aktiviert werden.

Bei Lizenzen, die länger als vier Jahre abgelaufen sind, erfolgt eine Entscheidung durch die VDST Ausbildungsleitung. Hier ist in der Regel der Praxislehrgang VDST SK „Apnoe 1“ und der VDST AK „HLW“, eine Ausbildertagung im Landes- oder Bundesverband und der Nachweis von zwei Hospitationen sowie zwei Praktika (jeweils eins im Hallenbad und eins im Freiwasser) im Rahmen der Tauchausbildung eines Vereins (nicht im eige- nen Verein und bestätigt durch einen VDST TL***) erforderlich. Im Übrigen sind die entsprechenden Vorschriften des DOSB /LSB zu beachten.

Zur Verlängerung bitte

  • Taucherpass mit Nachweis der Fortbildung
  • Nachweis der Beitragszahlung• Nachweis Tauchtauglichkeit
  • Antrag auf Lizenzverlängerung und Ehrenkodex  (diese Anlage bitte einfügen)
  • Frankierten Rückumschlag

Einsenden an:

VDST e.V.

Berliner Str. 312

63067 Offenbach