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Lizenzverlängerung

Alle Verfahren zur Lizenzverlängerung bis zur Stufe Tauchlehrer 3 sind über die Links auf der rechten Seite aufrufbar. Beachte bitte, dass jede Lizenz unterschiedliche Anforderungen für die Verlängerung aufweist. Ebenso unterscheidet sich Empfänger und Ansprechpartner für die Lizenzen.
 

Bei Fragen wendet euch bitte an:

Joerg Eyber

Personenbezogene Daten werden für die Lizenzverwaltung verarbeitet ( DSGVO Art.6 Abs.1 lit.F )
Weitere Informationen sind dem Merkblatt nach Artikel 13 und 14 DSGVO 12-2018 über den nebenstehenden Link zu entnehmen.

Die Fortbildungsstunden werden von den Landesfachverbänden (Ausbildungsabteilungen) und dem Bundesfachverband (VDST Fachbereich Ausbildung) vergeben.

Fortbildungsstunden für die VDST/DOSB-Lizenzen mit VDST-eLearning-Kursen:
https://www.vdst.de/produkt-kategorie/elearning/
Je Kurs werden 4 Fortbildungsstunden vergeben.
eLearning-Kurse des VDST werden mit maximal 8 LE pro Verlängerungszeitraum angerechnet.
 

 

Die Verlängerung wird von dem Landesfachverband (Ausbildungsabteilung) vorgenommen, dem der TL angehört. Der Landesfachverband informiert die Bundesgeschäftsstelle des VDST.

Lizenzen, die weniger als ein Jahr abgelaufen sind, werden verlängert. Lizenzen, die länger als ein Jahr abgelaufen sind, werden entsprechend der aktuell gültigen VDST-Prüferordnung verlängert.

Verlägerungen bitte frühestens 3 Monate vor Ablauf der Lizenz einreichen !

Zur Verlängerung bitte

  • Taucherpass mit Nachweis der Fortbildung
  • Nachweis der Beitragszahlung
  • Nachweis Tauchtauglichkeit
  • Trainer-C Ausweis
  • Antrag auf Lizenzverlängerung und Ehrenkodex  (diese Anlage bitte beifügen)
  • Frankierten Rückumschlag einsenden an (bitte nur normale Briefpost oder Einwurfeinschreiben, keine Einschreiben)
  • Für Rückfragen bitte Email Adresse angeben!

Vorgehen Lizenzverlängerungen

VDST Tauchlehrer *** (TL 3)

Wie verlängere ich meine Tauchlehrer Lizenz?

Gültigkeit der Lizenz: 5 Jahre

Verlängerungsvoraussetzungen:

  • Teilnahme an mindestens 30 anerkannten Lerneinheiten Fortbildung (Fortbildungsstunden) a 45 min für Ausbilder in den vorangegangenen 5 Jahren, dabei
     
  • Teilnahme an mindestens 1 Ausbildertagung des Landes- oder Bundesfachverbandes
  • Teilnahme an mindestens 1 Medizinseminar oder Praxisseminar des VDST
  • Mitgliedschaft in einem dem  VDST angeschlossenen Verein
  • Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.
  • Gültige DOSB oder ATL Lizenz.

Die Fortbildungsstunden werden von den Landesfachverbänden (Ausbildungsabteilungen) und dem Bundesfachverband (VDST Fachbereich Ausbildung) vergeben. Die Verlängerung wird von der Bundesgeschäftsstelle des VDST vorgenommen.

Lizenzen, die weniger als ein Jahr abgelaufen sind, werden bei Vorliegen der Voraussetzungen verlängert. Lizenzen, die bis zu fünf Jahren abgelaufen sind, können durch den Nachweis des Praxislehrgangs VDST SK „Prob- lemlösungen beim Tauchen“ und den VDST AK „HLW“, eine Ausbildertagung im LV oder BV und die Teilnahme an einer VDST-TL-3-Theorie-Vorbereitung (ohne Prüfung) wieder aktiviert werden.

Bei Lizenzen, die länger als fünf Jahre abgelaufen sind, erfolgt eine Entscheidung durch die VDST Ausbildungsleitung. Hier ist in der Regel der Praxislehrgang VDST SK „Problemlösungen beim Tauchen“ und der VDST AK „HLW“, eine Ausbildertagung im Landes- oder Bundesverband und die Teilnahme an einer VDST-TL***- Theorie (ohne Prüfung) erforderlich.

Zur Verlängerung bitte

  • Taucherpass mit Nachweis der Fortbildung
  • Tätigkeitsberichte• Nachweis der Beitragszahlung
  • Nachweis Tauchtauglichkeit
  • Trainer-C Ausweis
  • Antrag auf Lizenzverlängerung und Ehrenkodex  (diese Anlage bitte beifügen)
  • Frankierten Rückumschlag

Einsenden an:

VDST e.V.

Berliner Str. 312

63067 Offenbach

Vorgehen Lizenzverlängerungen (Altern. Ansicht)

VDST Tauchlehrer *** (TL 3)

Wie verlängere ich meine Tauchlehrer Lizenz?

Gültigkeit der Lizenz: 5 Jahre

Verlängerungsvoraussetzungen:

  • Teilnahme an mindestens 30 anerkannten Lerneinheiten Fortbildung (Fortbildungsstunden) a 45 min für Ausbilder in den vorangegangenen 5 Jahren, dabei
     
  • Teilnahme an mindestens 1 Ausbildertagung des Landes- oder Bundesfachverbandes
  • Teilnahme an mindestens 1 Medizinseminar oder Praxisseminar des VDST
  • Mitgliedschaft in einem dem  VDST angeschlossenen Verein
  • Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.
  • Gültige DOSB oder ATL Lizenz.

Die Fortbildungsstunden werden von den Landesfachverbänden (Ausbildungsabteilungen) und dem Bundesfachverband (VDST Fachbereich Ausbildung) vergeben. Die Verlängerung wird von der Bundesgeschäftsstelle des VDST vorgenommen.

Lizenzen, die weniger als ein Jahr abgelaufen sind, werden bei Vorliegen der Voraussetzungen verlängert. Lizenzen, die bis zu fünf Jahren abgelaufen sind, können durch den Nachweis des Praxislehrgangs VDST SK „Prob- lemlösungen beim Tauchen“ und den VDST AK „HLW“, eine Ausbildertagung im LV oder BV und die Teilnahme an einer VDST-TL-3-Theorie-Vorbereitung (ohne Prüfung) wieder aktiviert werden.

Bei Lizenzen, die länger als fünf Jahre abgelaufen sind, erfolgt eine Entscheidung durch die VDST Ausbildungsleitung. Hier ist in der Regel der Praxislehrgang VDST SK „Problemlösungen beim Tauchen“ und der VDST AK „HLW“, eine Ausbildertagung im Landes- oder Bundesverband und die Teilnahme an einer VDST-TL***- Theorie (ohne Prüfung) erforderlich.

Zur Verlängerung bitte

  • Taucherpass mit Nachweis der Fortbildung
  • Tätigkeitsberichte• Nachweis der Beitragszahlung
  • Nachweis Tauchtauglichkeit
  • Trainer-C Ausweis
  • Antrag auf Lizenzverlängerung und Ehrenkodex  (diese Anlage bitte beifügen)
  • Frankierten Rückumschlag

Einsenden an:

VDST e.V.

Berliner Str. 312

63067 Offenbach