Gültigkeit der Lizenz: 5 Jahre
Verlängerungsvoraussetzungen:
- Teilnahme an mindestens 30 anerkannten Lerneinheiten Fortbildung (Fortbildungsstunden) a 45 min für Ausbilder in den vorangegangenen 5 Jahren, dabei
- Teilnahme an mindestens 1 Ausbildertagung des Landes- oder Bundesfachverbandes
- Teilnahme an mindestens 1 Medizinseminar oder Praxisseminar des VDST
- Mitgliedschaft in einem dem VDST angeschlossenen Verein
- Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.
- Gültige DOSB oder ATL Lizenz.
Die Fortbildungsstunden werden von den Landesfachverbänden (Ausbildungsabteilungen) und dem Bundesfachverband (VDST Fachbereich Ausbildung) vergeben. Die Verlängerung wird von der Bundesgeschäftsstelle des VDST vorgenommen.
Lizenzen, die weniger als ein Jahr abgelaufen sind, werden bei Vorliegen der Voraussetzungen verlängert. Lizenzen, die bis zu fünf Jahren abgelaufen sind, können durch den Nachweis des Praxislehrgangs VDST SK „Prob- lemlösungen beim Tauchen“ und den VDST AK „HLW“, eine Ausbildertagung im LV oder BV und die Teilnahme an einer VDST-TL-3-Theorie-Vorbereitung (ohne Prüfung) wieder aktiviert werden.
Bei Lizenzen, die länger als fünf Jahre abgelaufen sind, erfolgt eine Entscheidung durch die VDST Ausbildungsleitung. Hier ist in der Regel der Praxislehrgang VDST SK „Problemlösungen beim Tauchen“ und der VDST AK „HLW“, eine Ausbildertagung im Landes- oder Bundesverband und die Teilnahme an einer VDST-TL***- Theorie (ohne Prüfung) erforderlich.
Zur Verlängerung bitte
- Taucherpass mit Nachweis der Fortbildung
- Tätigkeitsberichte• Nachweis der Beitragszahlung
- Nachweis Tauchtauglichkeit
- Trainer-C Ausweis
- Antrag auf Lizenzverlängerung und Ehrenkodex (diese Anlage bitte beifügen)
- Frankierten Rückumschlag
Einsenden an:
VDST e.V.
Berliner Str. 312
63067 Offenbach


